Lebenslauf in der Bewerbungsmappe: So überzeugen Sie mit einem perfekten Lebenslauf den Personalentscheider...
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Der Lebenslauf – was muss, was soll, was kann?

Der Lebenslauf ist neben dem eigentlichen Bewerbungsschreiben eines der wichtigsten Dokumente in der Bewerbungsmappe. Vor einigen Jahrzehnten war es noch üblich, den Lebenslauf möglichst handschriftlich als Fließtext zu formulieren und abschließend mit Datum und Unterschrift zu versehen.

Heute werden Lebensläufe der besseren Übersicht wegen fast ausschließlich in tabellarischer Form erwartet. Die üblichste Form ist dabei die chronologische Aufzählung der wichtigsten Ausbildungsstationen und des beruflichen Werdegangs. Ob dabei nun in der tatsächlichen Abfolge oder rückwärts betrachtet wird, bleibt zunächst eine Entscheidung des Bewerbers selbst.

Wer einen lückenlos bedenkenfreien Lebenslauf abliefern kann, für den eignet sich die Aufzählung der wichtigsten Stationen in der tatsächlichen Abfolge am Besten. Damit gewinnt der Leser des Lebenslaufes einen schnellen Überblick über die schulische Laufbahn, die Berufsausbildung und die Karriere des Bewerbers.

Schwieriger wird es, wenn es etwa durch Arbeitslosigkeit, abgebrochene Ausbildungen, Zeiten der Nichtbeschäftigung und ähnliches schwer zu erklärende Lücken im Lebenslauf gibt. Kurze Zeiten der Nichtbeschäftigung sind dabei meist kein Problem. Schwieriger wird es für Langzeitarbeitslose oder Bewerber, die keine durchgängige Ausbildung vorweisen können oder sich ohne beruflichen Hintergrund länger im Ausland aufgehalten haben. Dann darf schon von vornherein mit Nachfragen des künftigen Arbeitgebers gerechnet werden. Im Ernstfall kommt der Bewerber nicht einmal in die engere Auswahl.

Daher ist es wichtig, dem Lebenslauf besonderes Augenmerk zu schenken. Dabei muss in der ersten Phase überlegt werden, welche Aussagen für den möglichen Arbeitgeber wichtig sein können. Nicht alle Informationen haben den gleichen Wert und einige Dinge kann der Bewerber ohnehin auslassen. So ist es für den Arbeitgeber wenig bis gar nicht interessant, ob der künftige Kollege eine Kindertagesstätte besucht hat. Wichtiger ist dann schon die Schulausbildung. Mehrmals wechselnde Schulformen müssen nicht erwähnt werden, wichtig sind die Gesamtdauer des Schulbesuches und der erreichte Schulabschluss. Aus diesen Angaben können die Personalentscheider meist klar erkennen, welchen Bildungsweg ein Bewerber genommen hat. Bei Nichtversetzungen, zwischenzeitlichen Zeiten des Nichtbesuches der Schule sollten solche Zeiten nicht besonders ausgewiesen werden. Allerdings darf sich der Bewerber ruhig auf eventuelle Nachfragen vorbereiten. Wie solche Klippen erfolgreich gemeistert werden können, betrachten wir in einem anderen Teil dieses Buches. Entscheidend ist zunächst der Schulabschluss. Über die Ergebnisse gibt das Abschluss- oder Abgangszeugnis in den Anlagen Auskunft. Wer ohne schulischen Abschluss eine Bewerbung verfasst, sollte hier auch keinen erfinden. Dann lieber doch klare Fakten auf den Tisch – aber diese bitte auch nicht in den Lebenslauf.

Ähnliches gilt für die Zeiten der Berufsausbildung. Klare prägnante Daten mit dem erreichten Abschluss sollten hier ausreichen. Wer mehrere berufsbildende Lehrgänge absolviert hat, soll dies natürlich auch darlegen. Über die Gründe wechselnder Lehrstellen oder abweichender Berufsausbildungen wird im Lebenslauf selbst jedoch nicht berichtet.

Die eigentliche berufliche Laufbahn lässt sich dann recht einfach darstellen. Zählen Sie Ihre Stationen möglichst lückenlos auf. Günstig dabei sind immer Zeiten, in denen Sie längerfristig bei ein und demselben Arbeitgeber beschäftigt waren. Das zeugt von Stabilität Ihrer beruflichen Arbeitsleistung. Aber auch wechselnde Arbeitgeber sind nicht unbedingt ein Manko, sofern diese Wechsel nicht unablässig innerhalb kürzerer Zeiten erfolgen. Zwar können Sie dann mit vielfältigen Erfahrungen glänzen, geben aber auch die Gelegenheit, Ihre Arbeitsleistung und Auffassung zur Arbeit in Frage zu stellen. Dasselbe betrifft auch immer wiederkehrende Wechsel von Studienrichtungen.

Berufliche Fortbildungen von kurzer Dauer und ohne staatlich anerkannten Abschluss gehören nur dann in den Lebenslauf, wenn damit auch eine deutliche Veränderung der beruflichen Tätigkeit verbunden ist. Ansonsten sind solche Angaben bereits im Bewerbungsschreiben ohne lange Aufzählung zu erwähnen.

Wer größere Lücken im beruflichen Werdegang hat, kann diese nicht immer kaschieren. Für kurzzeitige Lücken im Lebenslauf kommen durchaus Orientierungsphasen, möglicherweise Auslandsaufenthalte (sofern sie nachvollziehbar sind), Kinderpflegezeiten (z.B. Elternzeit) oder eben auch eine unverschuldete Arbeitslosigkeit in Frage. Achten Sie jedoch darauf, was in Ihren Arbeitszeugnissen ausgewiesen ist. Gibt es hier Unstimmigkeiten, sind die Arbeitgeber eher geneigt, an Ihre Unehrlichkeit zu glauben.

Daten von Geburten Ihrer Kinder, Eheschließungen und Scheidungen, der Tod naher Angehöriger oder die Bauzeit Ihres Einfamilienhauses sind im Lebenslauf eher uninteressant, können aber zum Teil begleitend eingefügt werden. So ist es durchaus nicht unüblich vor dem eigentlichen tabellarischen Lebenslauf einige Eckdaten kurz zusammenzufassen. Möglicherweise nach diesem Muster:

„Max Mustermann
geb. 01.01.1989 in Musterstadt
verheiratet, 3 Kinder

Beruflicher Werdegang

...

Berufsausbildung

...

Schulausbildung

...

besondere Qualifikationen

...

Interessen/Hobbys

...

Datum, Unterschrift“

Dieses Modell ist kein Muss, aber eine von vielen praxisbewährten Möglichkeiten.

Grundlegend für einen ordentlichen Lebenslauf ist die Übersichtlichkeit. Haben Sie Ihrer Bewerbung kein spezielles Deckblatt beigefügt, so gehört auch Ihr Bewerberfoto mit auf den Lebenslauf. Dabei wählen Sie bitte keine verspielten Formatierungen sondern ordnen das Bild am Anfang des Lebenslaufes ein.

Keinesfalls geben Sie im Lebenslauf irgendwelche Begründungen für Ihre Laufbahn ab. Das gehört hier nicht hin! Beschränken Sie sich auf wesentliche Abschnitte. Wer beispielsweise als Minijobber einige Zeit in verschiedenen artverwandten Jobs tätig war, kann diese auch zusammenfassen:

„ Januar 2004 – Juli 2008 Bauhelfer “ oder
„ August 2008 – Januar 2012 Aushilfskraft im Einzelhandel“

Sie müssen hier nicht jeden einzelnen Job innerhalb kürzerer Zeit aufzählen. Interessiert sich der Arbeitgeber dafür, wird er nachfragen und Sie können im Gespräch auf die Minijobs eingehen.

Wenn Sie den Punkt Interessen/Hobbys beifügen, dann nur dann, wenn Sie über Interessen verfügen, die irgendwie etwas mit der angestrebten Stelle zu tun haben. Ob Sie Minitrucks oder Briefmarken sammeln, dürfte meist uninteressant sein. Belesenheit und ein hoher kultureller Anspruch oder Interesse an Fremdsprachen können da schon ganz anders wirken.

Ein gut abgefasster Lebenslauf überzeugt in erster Linie durch seine Struktur und übersichtliche Klarheit, durch die Vermeidung von Lücken (sofern möglich) und durch die Nochvollziehbarkeit der aufgeführten Fakten.

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